Luxembourg 2026Amtliche Steuerquelle

Eigenbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge absetzen

Bewerten Sie einen Eigenbeitrag zur Zusatzrente Ihres Arbeitgebers, ohne ihn mit einem persönlichen Vertrag nach Artikel 111bis zu verwechseln.

Steuerersparnis berechnen
Maximaler Abzug
1.200 € · Eigenbeitrag pro Jahr
Mögliche Ersparnis
Abhängig vom Einkommen und dem Pauschbetrag von 480 €
Wichtigste Voraussetzung
Arbeitnehmer in einem zulässigen betrieblichen Zusatzrentensystem, das Eigenbeiträge erlaubt.
Dauer / Liquidität
Bis die Leistungsbedingungen des Systems erfüllt sind
Den Anbieter wählen Beschäftigte meist nicht selbst. Der Arbeitgeber legt das System fest; entscheidend sind Eigenbeitrag, erworbene Rechte und Regeln beim Ausscheiden.

Rechner 2026

Eigenbeitrag zur Betriebsrente berechnen

Der Jahresbetrag von 1.200 € gilt getrennt von einem persönlichen Vertrag nach Artikel 111bis und ohne Arbeitgeberbeitrag.

Methode und Grenzen

Der Rechner wendet den gesetzlichen Höchstbetrag an, berechnet die zusätzliche Minderung des steuerpflichtigen Einkommens und nutzt danach Tarif 2026 und Beschäftigungsfonds. Er simuliert weder eine Entscheidung der ACD noch ausländische oder spätere Produktbesteuerung.

Vergleichsumfang

Warum Anbieter hier nicht gerankt werden

Der Arbeitgeber wählt das System. Eine Anbietertabelle würde fälschlich vermitteln, Beschäftigte könnten frei bei einem anderen Anbieter abschließen.

Kein künstliches Ranking

Das ist beabsichtigt: Die Daten sind nicht einheitlich vergleichbar oder der Steuerpflichtige wählt den Anbieter nicht selbst. Die folgenden Kriterien bleiben dennoch relevant.

Entscheidung

Vier Prüfungen vor der Entscheidung

Verlangen Sie bei Produkten eine bezifferte schriftliche Antwort. Werbung ersetzt weder vollständige Bedingungen und Kosten noch ein geeignetes Angebot.

01

Arbeitgeberzuschuss

Prüfen Sie zuerst, ob der Eigenbeitrag eine zusätzliche Arbeitgeberleistung auslöst.

02

Unverfallbarkeit

Lesen Sie die Regeln bei Ausscheiden, Arbeitgeberwechsel und während einer Wartezeit.

03

Kosten und Anlagen

Verlangen Sie Versorgungsordnung, Kosten und Anlageangebot, auch wenn der Anbieter feststeht.

04

Eigener Steuerhöchstbetrag

Die 1.200 € gelten getrennt vom persönlichen Höchstbetrag von 4.500 € nach Artikel 111bis.

Analyse

Für wen eignet sich der Abzug und welche Fehler sind häufig?

Eher geeignet, wenn…

  • Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber ein System mit Eigenbeiträgen anbietet.
  • Arbeitnehmer mit Zuschuss oder attraktiven Kollektivbedingungen.

Weniger geeignet, wenn…

  • Selbstständige oder Arbeitnehmer ohne zulässiges betriebliches System.
  • Personen, die von freier Anbieterwahl ausgehen.

Häufige Fehler

  • Arbeitgeberbeiträge zum persönlichen Höchstbetrag addieren.
  • Regeln beim Arbeitgeberwechsel ignorieren.
  • Nur den Steuerabzug, nicht den Arbeitgeberzuschuss bewerten.

Vorteile

  • + Eigener Höchstbetrag neben Artikel 111bis.
  • + Möglicher Zugang zu Kollektivkonditionen.
  • + Ein Arbeitgeberzuschuss kann entscheidend sein.

Nachteile

  • − Anbieter und Anlagen meist vorgegeben.
  • − Austritts- und Übertragungsregeln hängen vom System ab.
  • − Kapital bis zu einem zulässigen Ereignis gebunden.

Rechenbeispiel

Beispiel: 100 € im Monat

Ein Eigenbeitrag von 100 € monatlich erreicht den Jahresbetrag von 1.200 €. Wurden die 480 € durch andere tatsächliche Sonderausgaben noch nicht überschritten, senkt nur der darüber liegende Teil das steuerpflichtige Einkommen zusätzlich.

Regeln 2026

Was der Rechner berücksichtigt

  • Eigenbeiträge sind bis 1.200 € pro Jahr absetzbar.
  • Das System muss eine zulässige betriebliche Zusatzrente sein.
  • Eigenbeiträge dürfen nicht mit Arbeitgeberbeiträgen verwechselt werden.
  • Der Rechner berücksichtigt den Pauschbetrag von 480 € für Sonderausgaben.

Häufige Fragen

FAQ Betriebliche Altersvorsorge

Ersetzt der Höchstbetrag von 1.200 € die private Altersvorsorge?

Nein. Eigenbeiträge zum betrieblichen System und Verträge nach Artikel 111bis haben getrennte Höchstbeträge.

Kann ich den Anbieter auswählen?

In der Regel nicht. Der Arbeitgeber richtet das System ein; Arbeitnehmer sollten dessen Versorgungsordnung prüfen.

Was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel?

Unverfallbarkeit, Erhalt, Übertragung oder Rückzahlung richten sich nach Versorgungsordnung und geltendem Recht.

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